Hinweise zur Verpackungsrücknahme, Altgeräte- und Batterieentsorgung:
Verpackungsverordnung Alle mit dem Symbol der „Grüne Punkt“ gekennzeichneten Verpackungen auf Papierbasis können Sie in die Altpapiersammlung geben, also dorthin, wo Sie z.B. auch alte Zeitungen entsorgen. Verpackungstypische stofffremde Anhaftungen wie z. B. Klebebänder, Etiketten oder ein geringer Folienanteil stören den Recycling-Prozess nicht. Bei allen anderen Verpackungen (z.B. Versandkartons oder Verpackungen ohne den "Grünen Punkt") sind wir gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung zur Rücknahme verpflichtet, und haben dafür Sorge zu tragen, dass sie entweder recycelt oder wiederverwendet werden. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten. Wir benennen Ihnen eine kommunale Sammelstelle oder ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe, wo Sie die Verpackung kostenlos abgeben können. Sollte eine Abgabe der Verpackung in Ihrer Nähe ausnahmsweise nicht möglich sein, dann bitten wir Sie, die Verpackung auf unsere Kosten an uns, an die im Impressum angegebene Adresse zurückzusenden. Die Verpackungen werden nach Möglichkeit von uns wiederverwendet oder entsprechend den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Batterieverordnung Wir sind verpflichtet, Sie im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Akkus oder Batterien sowie Geräten, die diese enthalten, darauf aufmerksam zu machen, dass 1. Sie bei uns gekaufte Akkus oder Batterien nach Gebrauch unter unten angegebener Adresse per Post auf unsere Kosten an uns zurücksenden oder an einer offiziellen Sammelstelle in Ihrer Nähe zurückgeben können; 2. die Entsorgung von Akkus oder Batterien über den Hausmüll ausdrücklich verboten ist und 3. Batterien, die Schadstoffe enthalten, mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind. Unter diesem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, "Cd" für Cadmium, "Hg" für Quecksilber oder "Pb" für Blei.